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Empfehlungen des Verbandes, Schutzkonzepte und wichtige Links

Ab Donnerstag, 17. Februar 2022, sind Läden (inkl. Garagenbetrieben) , Restaurants, Kulturbetriebe und öffentlich zugängliche Einrichtungen sowie Veranstaltungen wieder ohne Maske und Zertifikat zugänglich. Aufgehoben sind auch die Maskenpflicht am Arbeitsplatz und die Homeoffice-Empfehlung.

Die Schutzkonzepte sind nicht mehr erforderlich. 

Beibehalten werden einzig die Isolation positiv getesteter Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen. Diese gelten zum Schutz besonders vulnerabler Personen noch bis Ende März 2022; danach erfolgt die Rückkehr in die normale Lage.

 


 

Schutzkonzept für Garagenbetriebe unter COVID-19 (clean)

 

  • Wichtig: Nehmen Sie als Kontaktperson für die Arbeitssicherheit Ihre Verantwortung im Betrieb wahr und setzen Sie sich aktiv dafür ein, dass die vom BAG geforderten Anweisungen umgesetzt werden.
  • Die Gesundheit von Kunden und Mitarbeitern hat höchste Priorität.
  • Digitale Tools sinnvoll einsetzen: Beispiel: Sympathisches Video von Betrieb und Mitarbeiter aufnehmen und als vertrauensbildende Massnahmen veröffentlichen, Kundenkommunikation/Vorstellung des Fahrzeugs via Skype etc.
  • Proaktive Steuerung der Kommunikation auf digitale Kanäle (E-Mail, Skype, Messenger etc.).
  • Kunden darauf hinweisen, dass Sie den Fahrzeugschlüssel direkt im KeyDrop/Schlüssel-Safe einwerfen/abholen können.
  • Kostenloser Hol- und Bring-Service anbieten, bei Bedarf mit Ersatzwagen. Barzahlungen vermeiden.
  • Vermeiden Sie direkten Kundenkontakt. Nutzen Sie für Fahrzeugübergaben den Schlüsselsafe.
  • Desinfizieren von Fahrzeugschlüssel, Lenkräder, Türfallen, Schalthebel, Gurtschnallen, Touchscreens, Tankdeckel usw. bei der Fahrzeugübergabe. Allzweckreiniger reicht für die Reinigung nicht – bestellen Sie deshalb bei Ihrem Lieferanten Desinfektionsmittel.
  • Einmal-Lenkradschoner sowie Schutzmaterial für Sitz und Schalthebel verwenden und bei jedem Fahrzeugwechsel Hände desinfizieren. Einsatz von Einweghandschuhen ist ratsam. Nach dem Entsorgen der Handschuhe die Hände mit dem Desinfektionsmittel desinfizieren.
  • Schild im Eingangsbereich aufstellen, bitte auf Händeschütteln verzichten und Abstand zu Mitarbeitern / Kunden einhalten.
  • Desinfektionsmittel und Handcreme mit entsprechendem Hinweis im Eingangsbereich platzieren.
  • Verplanbare Werkstattkapazitäten gegebenenfalls reduzieren, da mit einem Ausfall an Mitarbeitern zu rechnen ist. Eventplanung und Home Office für Büromitarbeiter prüfen.
  • Strassenverkehrsämter sind für dringende Anliegen auch per Telefon/E-Mail erreichbar, persönliche Besuche auf den Ämtern sind zu vermeiden.
  • Kontrollschilder und Ausweise können auch per Post zugestellt werden.

SECO Merkblatt für Arbeitgeber / Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz - Coronavirus (COVID-19)

SECO Checkliste Allgemein / Prävention von COVID-19

Factsheet Rechtliche Informationen zum Coronavirus

Bund:

 

Bundesamt für Gesundheit / BAG:

Staatssekretariat für Wirtschaft / SECO: (Kurzarbeit u. andere Massnahmen)

 

Kantone:

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